Vetrivia

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 14. August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

1.1 Diese AGB gelten für Verträge über die Nutzung der cloudbasierten Softwareplattform Vetrivia zwischen Vetrivia UG (haftungsbeschränkt), Europa-Allee 2, 60327 Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 143741, vertreten durch Barbara Auer („Vetrivia"), und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB („Kunde").

1.2 Die Plattform richtet sich ausschließlich an gewerblich oder selbständig beruflich handelnde Fachpersonen und Einrichtungen im Bereich Tiergesundheit, Tiertherapie, Tierbegleitung und Training. Verbraucher:innen können diesen Vertrag nicht schließen.

1.3 Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Vetrivia ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

§ 2 Vertragsschluss, Account und Leistungsumfang

2.1 Die Darstellung von Tarifen und Funktionen ist unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, wenn Vetrivia die Bestellung in Textform bestätigt, den Account freischaltet oder die Leistung bereitstellt.

2.2 Vetrivia stellt die im gebuchten Tarif beschriebenen Softwarefunktionen während der Vertragslaufzeit bereit. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss einbezogene Tarifbeschreibung, diese AGB und gegebenenfalls individuell vereinbarte Leistungsbeschreibungen.

2.3 Der Kunde hält Registrierungsdaten aktuell und schützt Zugangsdaten vor Zugriff Dritter. Bei Verdacht einer unbefugten Nutzung ist Vetrivia unverzüglich zu informieren. Vetrivia darf Zugänge bei konkretem Missbrauchsverdacht vorübergehend und verhältnismäßig sperren.

2.4 Vetrivia darf Funktionen weiterentwickeln. Vertragsgegenständliche Kernfunktionen dürfen dadurch nicht dauerhaft wesentlich beeinträchtigt werden. Über wesentliche, nicht nur vorübergehende Änderungen informiert Vetrivia rechtzeitig in Textform.

2.5 Unentgeltliche Testphase. Vetrivia stellt den Zugang ab Registrierung für 14 Tage unentgeltlich mit dem Funktionsumfang „Basis“ einschließlich des Praxis-Moduls bereit. Die Testphase endet mit Ablauf dieser Frist automatisch. Sie verlängert sich nicht, wandelt sich nicht in ein entgeltliches Abonnement um und erfordert keine Angabe von Zahlungsdaten.

2.6 Eine Zahlungspflicht entsteht ausschließlich, wenn der Kunde nach Ablauf der Testphase einen Tarif nach § 6.1 ausdrücklich bestellt.

2.7 Nach Ablauf der Testphase ohne Tarifwahl wird der Account eingeschränkt: das Anlegen und Bearbeiten von Daten sowie die KI-Funktionen stehen nicht mehr zur Verfügung. Der lesende Zugriff auf bereits erfasste Daten, deren Export als PDF und die Weitergabe an eine andere Fachperson bleiben erhalten. § 11.1 bleibt unberührt.

2.8 Für die Testphase gelten diese AGB im Übrigen entsprechend.

§ 3 Rolle von Vetrivia; Vernetzungsfunktion

3.1 Vetrivia erbringt keine tierärztlichen, tierheilpraktischen, therapeutischen, diagnostischen oder tierpsychologischen Leistungen. Die Plattform ist weder ein Medizinprodukt noch Ersatz einer fachlichen Beurteilung.

3.2 Soweit die Plattform die Kontaktaufnahme oder Zusammenarbeit zwischen Fachpersonen, Tierhalter:innen oder weiteren Personen technisch ermöglicht, stellt Vetrivia ausschließlich die technische Infrastruktur bereit. Vetrivia wählt keine Vertragspartner aus, empfiehlt keine bestimmte Fachperson und ist weder Vertreter noch Vertragspartner der Beteiligten. VETRIVIA | AGB Fachpersonen

3.3 Verträge über Behandlung, Beratung, Training, Veranstaltungen oder sonstige Leistungen kommen ausschließlich zwischen den jeweiligen Beteiligten zustande. Inhalt, Vergütung, Durchführung, Aufklärung und Haftung hierfür liegen allein bei den Beteiligten.

§ 4 Pflichten und fachliche Verantwortung des Kunden

4.1 Der Kunde nutzt die Plattform nur rechtmäßig, berufsrechtskonform und entsprechend dieser AGB. Er bleibt für die von ihm eingegebenen, hochgeladenen oder übermittelten Daten und Inhalte sowie deren Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Aktualität verantwortlich.

4.2 Der Kunde stellt sicher, dass er und seine Nutzer:innen über erforderliche Qualifikationen, Erlaubnisse und eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Vetrivia nimmt keine fachliche Einzelfallprüfung vor und übernimmt hierfür keine Gewähr.

4.3 Der Kunde prüft KI-generierte Ergebnisse vor jeder fachlichen Verwendung eigenverantwortlich auf Plausibilität, Vollständigkeit, Aktualität und Eignung für den Einzelfall. Diagnosen, Therapie-, Behandlungs- und Trainingsentscheidungen sowie Aufklärung und Durchführung verbleiben allein bei der handelnden Fachperson.

4.4 Untersagt sind insbesondere rechtswidrige Nutzungen, unberechtigter Zugriff auf fremde Daten, Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen, schädlicher Code, nicht genehmigte automatisierte Massenabfragen sowie die Verarbeitung von Daten ohne erforderliche Rechte oder Rechtsgrundlage.

4.5 Der Kunde stellt Vetrivia von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung oder Verletzung dieser Pflichten entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 5 KI-Funktionen

5.1 KI-Funktionen erzeugen Ergebnisse probabilistisch. Ergebnisse können fehlerhaft, unvollständig, nicht aktuell oder für einen konkreten Sachverhalt ungeeignet sein. Vetrivia gewährleistet deshalb nicht die fachliche Richtigkeit einzelner KI-Ausgaben.

5.2 KI-Ausgaben dienen ausschließlich als technische Arbeits-, Formulierungs- und Dokumentationshilfe. Sie sind keine Diagnose, Therapieempfehlung oder individuelle fachliche Beratung durch Vetrivia.

5.3 Der Kunde darf personenbezogene Daten nur in KI-Funktionen eingeben, wenn dies datenschutzrechtlich zulässig und im Vertrag zur Auftragsverarbeitung beschrieben ist.

5.4 Ab dem 9. Dezember 2026 sind nach § 18 Produkthaftungsgesetz (neu) Klauseln nichtig, die die Haftung des Herstellers einer KI-Komponente für Fehler gegenüber natürlichen Personen ausschließen. Vetrivia kann als Herstellerin im Sinne dieser Vorschrift gelten, soweit KI-Komponenten in die Plattform integriert wurden. Die vorstehenden Absätze schränken eine solche gesetzliche Herstellerhaftung nach dem Produkthaftungsgesetz nicht ein.

§ 6 Vergütung, Zahlung und Verzug

6.1 Es gelten folgende Preise, jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer: Vetrivia Basis (erste Nutzer:in) 79,00 EUR monatlich oder 900,60 EUR jährlich; Vetrivia Sitz (jede weitere Nutzer:in) 39,00 EUR monatlich oder 444,60 EUR jährlich; Vetrivia Praxis-Modul 30,00 EUR monatlich oder 342,00 EUR jährlich. Ab acht Nutzer:innen je Praxis gilt ein individuelles Angebot.

6.2 Die Vergütung ist zu Beginn der gewählten Abrechnungsperiode im Voraus fällig. Die Abrechnung und Zahlungsabwicklung erfolgen automatisiert über Stripe Payments Europe Ltd. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt und sind im Kundenportal abrufbar. VETRIVIA | AGB Fachpersonen

6.3 Schlägt eine Zahlung fehl, darf Stripe weitere Einzugsversuche vornehmen. Der Kunde gerät erst nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach Fälligkeit und Mahnung, in Verzug, soweit nicht ein gesetzlicher Ausnahmefall vorliegt. Verzugszinsen richten sich nach § 288 BGB.

6.4 Bei fälligen, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen darf Vetrivia nach vorheriger Mahnung und angemessener Frist den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen bis zum Ausgleich vorübergehend beschränken.

§ 7 Laufzeit, Kündigung und Preisänderungen

7.1 Bei monatlicher Abrechnung läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode gekündigt werden. Bei jährlicher Abrechnung gilt die vereinbarte Mindestlaufzeit; danach kann der Vertrag zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.2 Vetrivia kann Vergütungen mit Wirkung für eine neue Vertragsperiode anpassen, wenn die Anpassung mindestens 30 Tage vorher in Textform angekündigt wird. Bei einer Erhöhung kann der Kunde bis zum Inkrafttreten zum Ende der laufenden Periode kündigen. Fest vereinbarte Preise innerhalb einer Mindestlaufzeit bleiben unberührt, sofern keine gesonderte transparente Anpassungsregel individuell vereinbart wurde.

§ 8 Verfügbarkeit und Mängelrechte

8.1 Vetrivia strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an. Nicht berücksichtigt werden angekündigte Wartungszeiten, höhere Gewalt, Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs von Vetrivia, Handlungen des Kunden oder nicht von Vetrivia zu vertretende Leistungen Dritter.

8.2 Wartungen werden, soweit zumutbar, außerhalb üblicher Hauptnutzungszeiten durchgeführt und rechtzeitig angekündigt. Notfall- und Sicherheitsmaßnahmen dürfen unverzüglich erfolgen.

8.3 Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt. Der Kunde meldet Störungen unverzüglich mit nachvollziehbarer Beschreibung und unterstützt die Fehleranalyse angemessen.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

9.1 Soweit Vetrivia personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO („AVV"). Der AVV einschließlich seiner Anlagen ist Bestandteil des Vertrags.

9.2 Der Kunde ist für die Rechtsgrundlage, Informationspflichten und erforderlichen Einwilligungen gegenüber betroffenen Personen verantwortlich. Vetrivia verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, soweit keine gesetzliche Pflicht entgegensteht.

9.3 Die jeweils aktuelle Liste von Unterauftragnehmern sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen ergeben sich aus dem AVV und seinen Anlagen. Die Datenschutzerklärung regelt die Datenverarbeitung durch Vetrivia als eigene Verantwortliche.

§ 10 Haftung

10.1 Vetrivia haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Vetrivia nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche VETRIVIA | AGB Fachpersonen

Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

10.3 Unbeschadet der gesetzlichen Haftung nach Art. 82 DSGVO haftet Vetrivia bei einfacher Fahrlässigkeit für Datenverlust nur, soweit der Schaden durch eine ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherung durch den Kunden hätte vermieden oder der Schadensumfang hätte begrenzt werden können. Dies gilt nicht für Schäden, die durch die Verletzung von Pflichten entstehen, die Vetrivia als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter nach der DSGVO obliegen.

10.4 Die Haftung von Vetrivia nach Art. 82 DSGVO für Schäden, die durch einen Verstoß gegen die Datenschutz- Grundverordnung entstehen, bleibt unberührt. Insbesondere kann die Haftung für immaterielle Schäden sowie für Schäden, die durch die Verletzung von Rechten betroffener Personen entstehen, vertraglich nicht beschränkt werden.

10.5 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass seine Daten regelmäßig und nach dem Stand der Technik gesichert werden. Vetrivia weist den Kunden auf die Bedeutung einer regelmäßigen Datensicherung hin und kann auf Wunsch Beratung zu geeigneten Backup-Lösungen geben.

10.6 Die fachliche Leistung der Fachperson, der Behandlungsvertrag und fachliche Entscheidungen auf Grundlage von KI-Ausgaben liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Vetrivia. Ansprüche wegen eines von Vetrivia zu vertretenden Softwaremangels bleiben unberührt.

§ 11 Vertragsende, Daten und Änderungen der AGB

11.1 Nach Vertragsende stellt Vetrivia exportierbare Kundendaten für mindestens 30 Tage in einem üblichen maschinenlesbaren Format bereit, soweit dem keine gesetzlichen Pflichten oder Rechte Dritter entgegenstehen. Danach löscht oder anonymisiert Vetrivia Daten nach Maßgabe des AVV und gesetzlicher Aufbewahrungspflichten; Sicherungskopien werden im regulären Sicherungszyklus überschrieben.

11.2 Vetrivia kann diese AGB bei triftigem Grund, insbesondere aufgrund von Rechtsänderungen, Rechtsprechung, Sicherheitsanforderungen oder Weiterentwicklung der Plattform, mit 30 Tagen Vorlauf in Textform ändern, wenn dies das vertragliche Gleichgewicht nicht zulasten des Kunden verschiebt. Der Kunde kann widersprechen; dann gelten die bisherigen AGB fort und Vetrivia kann ordentlich kündigen. Änderungen von Hauptleistungspflichten, Preisen oder Laufzeiten erfolgen nicht nach diesem Verfahren.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Vetrivia.

12.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.